Zum Ausgang des 18. Jahrhunderts waren die wichtigen Stadtverteidigungsaufgaben der Schützengilden bis zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken. Nach der Napoleonischen Ära stellte sich die Frage nach dem Stellenwert der Schützen im Zusammenhang mit der durch die preußischen Reformen verbreiterten Mobilisierung bürgerlicher Schichten bei der Landesverteidigung und nach ihrer Funktion bei der Herstellung von innerstädtischer ,Ruhe und Ordnung'.

Die Schützenvereine waren bereits vor der Revolution von 1848/49 nicht nur gesellige Vereine, sondern vielfach Formationen zur innerstädtischen Konfliktregelung und zur Sicherung des Besitzes der vermögenden Schichten. Temporär unterstützen sie als eigenständige ,Corps' die von den konservativen Behörden nur bedingt für zuverlässig erklärten Bürgerwehren, deren soziale Zusammensetzung heterogener war und auch unterbürgerliche Schichten einschloss. Letztlich befanden sich die Schützenvereine in einem Konkurrenzverhältnis zu den Bürgerwehren und verstanden sich - zumindest in Preußen - als bürgerliches Alternativkonzept zur Realisierung der ,Volksbewaffnungsidee'.

Während der Revolution von 1848/49 standen sich nicht nur konservative Eliten mit dem Wunsch nach einer Reichseinigung "von oben" und breite bürgerliche und unterbürgerliche Kreise mit einer liberalen bzw. demokratischen, im Detail freilich sehr unterschiedlichen Nationalstaatskonzeption "von unten" gegenüber, sondern auch die Vertreter einer kleindeutschen Lösung unter preußischer Vorherrschaft und die Anhänger einer nicht genau spezifizierten großdeutschen Konzeption unter Einbeziehung Österreichs offen hielt.

Zahlreiche der konservativen preußischen Schützengilden hatten bereits in den 1840er und in den beginnenden 1850er Jahren den erfolgreichen Versuch unternommen, einen gesamtpreußischen Dachverband für die Schützengilden zu gründen. Dieser votierte für die kleindeutsche Lösung. Damit war vorgezeichnet, dass die preußischen Schützenorganisationen in den Folgejahrens bei allen Diskussionen über einen deutschen Nationalstaat eine Sonderstellung einnehmen würden.